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Klosterbad Waisach vor Realisierung
Die Vorbereitungen zur Projektumsetzung des PURE HEALTH RESORTS Klosterbad Waisach schreiten weiter
Klosterbad Projektstand Juni 2020
In den vergangenen Monaten ging es Schlag auf Schlag, wir konnten die
Buchpremiere: Pfarrprovisor Schöpf in Waisach
Im Jahre 1869, vor über 150 Jahren, brachte der streitbare Tiroler Pfarrer
Update 2020 zu den Klosterbad-Plänen
Die vergangenen fünf Jahre dienten dazu, die Planungen zum Klosterbad Waisach voranzutreiben
Große Lebensziele erhöhen Lebenserwartung
Sinnfindung als Schlüssel zu Glück und Gesundheit Ein Ziel im Leben zu
Die Generalversammlung
(Mitgliederversammlung) findet jedes Jahr am 30. September statt, dem Namenstag des Hl. Hieronymus. Sollte eine Änderung aufgrund besonderer Umstände unumgänglich und notwendig sein, so kann auch ein anderer Termin für die Versammlung gewählt werden. Ort und Datum der Generalversammlung müssen jedenfalls vier Wochen im voraus angekündigt werden, sodass ein Erscheinen für alle Mitglieder möglich ist.
Der Generalrat
(Leitungsgremium) tritt je nach Bedarf bis zu viermal jährlich an einem Ort seiner Wahl zusammen. Generalrats-Sitzungen können von jedem einzelnen Generalratsmitglied angeregt und einberufen werden, dies allerdings max. 4 x pro Jahr. Der Generalrat besteht aus dem Generaloberen, dem Stv. General und dem Kassier. Er kann auf max. 7 Personen ausgeweitet werden. Jedes Mitglied des Generalrats vertritt die Bruderschaft nach außen, wobei die Geschäftsführung allein dem Generaloberen obliegt.
Der General
(Stiftungspräsident) ist Mitglied des Generalrats und beruft den Generalrat und die Generalversammlungen ein. Im Bedarfsfall kann der General auch eine außerordentliche Generalversammlung einberufen. Er ist jedenfalls verpflichtet, eine außerordentliche Versammlung einzuberufen, wenn mindestens 1/3 der ordentlichen Mitglieder unter Darlegung der Gründe und Formulierung etwaiger Anträge diese schriftlich bei ihm beantragen. Der General (Generalobere) führt die Geschäfte der Bruderschaft und vertritt sie nach außen.
Der Stiftungsrat
(Aufsichtsrat) besteht aus Persönlichkeiten (Stifter), die sich mit Großspenden an die Bruderschaft verdient gemacht haben. Er tritt einmal im Jahr zusammen, um die Geschäftsgebahrung des Generalrats zu prüfen und zu bestätigen. Er wählt hierfür jährlich einen Stiftungssprecher, der zu den Sitzungen einlädt und diese präsidiert. Wenn keine Sitzung zustande kommt, verlängert sich die Amtsperiode des Sprechers für ein weiteres Jahr. Zum Sprecher des Stiftungsrates kann auch der Rechnungsprüfer gewählt werden.
Der Rechnungsprüfer
(Aufsichtsratsvorsitzender) ist nicht Mitglied des Generalrats, kann aber einmal pro Jahr die Rechnungslegung der Bruderschaft prüfen und Einsicht in alle Bücher nehmen. Sollte es ein Anlass notwendig machen und dies von zumindest einem Drittel der ordentlichen Mitglieder oder einem Generalratsmitglied gewünscht sein, kann auch eine außerordentliche Rechnungsprüfung angesetzt werden. Diese kann binnen sieben Tagen angesetzt und vollzogen werden. Der Rechnungsprüfer kann von den Mitgliedern des Stiftungsrates auch zu dessen Vorsitzenden (Sprecher) gewählt werden.